Führerscheinumschreibung

Bis Juni 06 wurden vorwiegend in Tschechien Führerscheine ausgegeben bei denen, entgegen der EU und CZ Gesetze ein deutscher Wohnsitz eingetragen war. Im Juni 08 Urteilte dann der Europäische Gerichtshof, dass diese Führerscheine nicht konform der EU-Führerscheinrichtlinie erteilt wurden und darum auch nicht anerkannt werden müssen. 

Deutsche Behörden sprangen nun schnell auf diesen Zug auf und machten daraus ein: "werden nicht anerkannt" Zuerst urteilte der VGH München so, dicht gefolgt vom VGH Baden-Würtemberg. Mittlerweile haben sich alle Bundesländer dieser Auslegung angeschlossen. Für Betroffenen heißt das: der Führerschein ist in Deutschland wertlos! Wer mit so einem Schein "erwischt" wird, bekommt eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein"

Die Betroffenen muss man nun in zwei Gruppen aufteilen.

- die, deren Führerschein den deutschen Behörden schon bekannt ist

und

- die, die bisher ohne Kontrolle sind, d.h. deutsche Behörden nichts von dem Führerschein wissen.

Bei der ersten Gruppe genügt es wieder einen Wohnsitz in Tschechien zu nehmen und den Führerschein in einen anderen, mit CZ-Wohnsitzeintrag umschreiben zu lassen.

Bei der zweiten Gruppe funktioniert das leider nicht so einfach. Der Führerschein muss erweitert werden. Rechtsgrundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.1.09.

Zitat: .... Es liegt daher auf der Hand, dass nur eine neue Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, also eine Erlaubnis, der eine Eignungsprüfung, wie sie Art.7 der Richtlinie vorsieht, vorausgegangen ist.

Zitat ende

In beiden Fällen muss die 185 Tage Regel eingehalten werden! Der Ablauf ist fast identisch mit dem eines Neuerwerbs, jedoch fällt natürlich bei einer reinen Umschreibung die Fahrstunden und Prüfungen weg.

Auf dem neuen Schein ist die alte Führerscheinnummer nicht vermerkt.